Honorar

Erstgespräch & Einzeltherapie:
50 Minuten | 80 Euro
Sozialtarifplätze nach Rücksprache

 

Zahlungsmodalitäten

Der Betrag ist im Anschluss bar zu bezahlen oder bis spätestens 3 Werktage nach dem  Erhalt der Honorarnote zu überweisen. Die Honorarnote erhalten Sie zu einem von uns gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt.

 

Absageregelung

Sollten ein bereits vereinbarter Termin nicht eingehalten werden können, wird darum gebeten, so rasch wie möglich telefonisch (per Anruf oder SMS) abzusagen. Bei Absagen, die kurzfristiger als 48 Stunden erfolgen, oder bei nicht abgesagten Terminen, wird der Termin in Rechnung gestellt, da dieser exklusiv reserviert ist und kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.

 

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeut*innen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit und zur Dokumentation über abgehaltene Sitzungen verpflichtet (laut § 37 Psychologengesetz 2013 und § 15 Psychotherapiegesetz 1990). Auch die Supervision und Intervision unterliegen diesen Kriterien.

 

In Ausbildung unter Supervision

In Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass wir uns im fortgeschrittenen Stadium unserer psychotherapeutischen Ausbildung befinden und berechtigt sind, psychotherapeutisch zu arbeiten. Um die Qualität der Therapie sicherzustellen, wird unsere Arbeit regelmäßig im Rahmen von Supervision begleitet und reflektiert. Diese Supervision unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung über die Krankenkasse bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich ist.

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